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Pfefferspray

Ein Pfefferspray gilt in Österreich als Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Der Besitz und das
Mitsichtragen von Pfeffersprays sind für Menschen unter 18 Jahren verboten. Der Einsatz eines
Pfeffersprays ist ausschließlich in einer
Notwehrsituation und zum Selbstschutz erlaubt

Schutz ohne bleibende Schäden mit einem Pfefferspray

Nach dem Einsatz eines Pfeffersprays haben Sie Zeit sich in Sicherheit zu bringen und der Polizei den Einsatz zu melden.

Wird ein Pfefferspray gegen veine Person eingesetzt, ohne dass eine Notwehrsituation vorliegt, macht man sich strafbar. Im Fall einer gerechtfertigten Verwendung, müssen Sie die Polizei verständigen, ansonsten droht Ihnen eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung.

Pfefferspray kaufen

 

Schützen Sie sich selbst in gefährlichen Situationen mit einem Pfefferspray. Dabei handelt es sich umeine Sprühdose, die unter Druck einen kontrollierten Reizstoff von Pflanzen (Capsicum) enthält undbei Verwendung freisetzt.

 Das Pfefferspraykann aus einer Entfernung von bis zu 5 Metern verwendet werden. Der Wirkstoffführt unmittelbar zur Reizung der Atemwege und Augenlieder.Der getroffene Angreifer istanschließend 1520Minuten außer Gefecht gesetzt.Bringen Sie sich anschließend in Sicherheit undmelden Sie den Einsatz der Polizei.

Der Einsatz eines Pfeffersprays verursacht keine bleibenden Schäden. GesundheitlicheNebenwirkungen oder Spätfolgen sind nicht bekannt.

 

 

Haben Sie weitere Fragen zum Einsatz oder zur Verwendung von Pfefferspray? Wir beraten Sie gernein unserem Shop!

 

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