Pfefferspray
Mitsichtragen von Pfeffersprays sind für Menschen unter 18 Jahren verboten. Der Einsatz eines
Pfeffersprays ist ausschließlich in einer
Notwehrsituation und zum Selbstschutz erlaubt
Schutz ohne bleibende Schäden mit einem Pfefferspray
Nach dem Einsatz eines Pfeffersprays haben Sie Zeit sich in Sicherheit zu bringen und der Polizei den Einsatz zu melden.
Wird ein Pfefferspray gegen veine Person eingesetzt, ohne dass eine Notwehrsituation vorliegt, macht man sich strafbar. Im Fall einer gerechtfertigten Verwendung, müssen Sie die Polizei verständigen, ansonsten droht Ihnen eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung.
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